Länderinformationen Kanarische Inseln
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Klima: Madrid: Hochlandklima (kastilische Meseta, 680 Meter ü.M.): trocken, kalte Winter, heiße Sommer (bis 40°C); Küste: Mittelmeer- bzw. Atlantikklima Lage: 36 bis 43,5 Grad nördliche Breite; 9 Grad westliche bis 3 Grad östliche Länge (iberische Halbinsel; ohne Balearen, Kanaren, Ceuta und Melilla) Landesfläche: 505.990 qkm Hauptstadt: Madrid (Großraum, Stand: 01.01.2009): 3,27 Millionen Einwohner Bevölkerung: 01.01.2008: 46.1 Millionen Einwohner (Ausländeranteil 11,3%) Landessprachen: Spanisch (Castellano) ist verfassungsmäßige Staatssprache. In den Autonomen Gemeinschaften Baskenland, Galicien, Katalonien und Valencia haben daneben die jeweiligen regionalen Sprachen offiziellen Rang. Religion: Römisch-katholisch (über 90%) Nationalfeiertag: 12. Oktober
Landesspezifische SicherheitshinweiseTerrorismus Auch in jüngster Zeit kam es immer wieder zu Anschlägen und Anschlagsversuchen der baskischen Terrororganisation ETA. Während der Sommermonate 2009 war insbesondere die Ferieninsel Mallorca im Fokus der ETA. Weitere Anschläge sind landesweit nicht auszuschließen. ETA hat in den vergangenen Jahren vor allem in der Ferienzeit immer wieder Anschläge in Touristenregionen verübt, um mediale Wirkung zu erzielen. Reisende werden zu besonders umsichtigem Verhalten aufgerufen. Darüber hinaus sollte die Medienberichterstattung aufmerksam verfolgt werden. Das spanische Innenministerium hat verstärkte Sicherheitsmaßnahmen an belebten Plätzen und wichtigen Infrastruktureinrichtungen ergriffen. Infolge der von den spanischen Behörden verschärften Sicherheitskontrollen muss u.a. mit Behinderungen bei der Ein- und Ausreise gerechnet werden. Vor der Durchführung von Anschlägen auf touristische Ziele hat die ETA in der Regel die Sicherheitsbehörden gewarnt. Dies war auch bei den Anschlägen auf touristische Ziele in Mallorca der Fall. Vor Anschlägen auf Repräsentanten des Staates oder der Sicherheitsbehörden wird hingegen in der Regel auch dann nicht gewarnt, wenn die Gefahr besteht, dass unbeteiligte Dritte zu Schaden kommen. Am 11. März 2004 verübten Islamisten Bombenanschläge auf Vorortzüge in Madrid, die 191 Menschen das Leben kosteten. Trotz erhöhter Aufmerksamkeit der Sicherheitsbehörden können weitere islamistisch motivierte Anschläge nicht ausgeschlossen werden. Kriminalität Insbesondere in den größeren Touristenzentren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht. In der Urlaubszeit kommt es gelegentlich zu Überfällen auf Touristen entlang der spanischen Autobahnen (insbesondere auf der A 7 zwischen der französisch-spanischen Grenzstation La Junquera und Barcelona). Die Betroffenen werden dabei auf vermeintliche Schäden an ihrem Fahrzeug (z.B. Reifenpanne) hingewiesen und es wird „Hilfeleistung“ angeboten. Halten Sie deshalb möglichst nur auf belebten Raststätten an. Vergewissern Sie sich, dass im Fall einer Panne der zu Hilfe gerufene Abschleppwagen das Symbol von "Autopistas" bzw. das Symbol des von Ihnen angeforderten Pannendienstes trägt. Schließen Sie stets ihr Fahrzeug ab und lassen Sie keine offen sichtbaren Gegenstände im Fahrzeug liegen.
Allgemeine ReiseinformationenSpanien ist ein traditionell beliebtes Reiseland, in dem Besucher gastfreundlich empfangen werden und in aller Regel einen unbeschwerten Urlaub verbringen. Insbesondere in den größeren Touristenzentren ist jedoch Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht (siehe Sicherheitshinweise). Da Flugreisen nach Deutschland nur mit einem Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Spanien ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden können, wird daher dringend empfohlen:
Nur bei Vorlage amtlich beglaubigter Ausweiskopien und einer polizeilichen Anzeige über den Verlust/Diebstahl des Originals kann die konsularische Vertretung unmittelbar einen Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. In allen anderen Fällen muss vor Ausstellung über die zuständige Gemeinde-/Stadtverwaltung in Deutschland eine Identitätsüberprüfung durchgeführt werden. An Wochenenden/Feiertagen entfällt diese Möglichkeit in der Regel wegen fehlender Erreichbarkeit der vorgenannten Behörden. Ein Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland kann dann frühestens am darauf folgenden Werktag ausgestellt werden. Ein Rückflug, der möglicherweise dadurch verloren geht, oder zusätzliche Ausgaben für den verlängerten Aufenthalt rechtfertigen keine Schadenersatzansprüche gegen die Auslandsvertretung oder die Bundesrepublik Deutschland.
Einreisebestimmungen Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen („Reisen mit Heimtieren“) des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Medizinische HinweiseImpfschutz Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt darüber hinaus bei besondererExposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B. Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten. Aviäre Influenza ("Vogelgrippe") Auch in Spanien ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes. Medizinische Versorgung Es besteht in Spanien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung - soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.
Quelle: Auswärtiges Amt |

