Reise-Versicherungen

Ruecktritt    5-sterne-auto

Zusammen mit unserem Partner, dem Versicherungsdienstleister Hanse Merkur, bieten wir dir zwei verschiedene Möglichkeiten der Absicherung. Du kannst bei Buchung deiner Reise entweder eine Reiserücktrittskostenversicherung oder eine 5-Sterne-Premium-Versicherung abschliessen. Im Folgenden findest du eine Versicherungsleistungsübersicht der Hanse Merkur.

Die Reiserücktrittskostenversicherung

Die Reiserücktrittskostenversicherung umfasst folgende Leistungen bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises:

Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund

  • bei Nichtantritt der Reise
  • bei Nichtnutzung des Mietobjekts

 

Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten

  • bei verspätetem Antritt aus versichertem Grund
  • bei Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel von über zwei Stunden sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, max. bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären.

 

Ersatz der Mehrkosten bei einer Teilstornierung (z.B. Einzelzimmerzuschlag)

  • wenn eine weitere versicherte Person aus versichtertem Grund die Reise stornieren muss.

 

Ersatz der Umbuchungskosten

  • Ersatz der Umbuchung bei versichertem Grund.
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis 30,- € je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt

 

Versicherte Gründe:

  • schwerer Unfall, unerwartete und schwere Erkrankung oder Tod
  • Jobwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
  • Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit
  • Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
  • Betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
  • Bruch von Prothesen

 

Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.

Der 5-Sterne-Premium Schutz

Der 5-Sterne-Premium-Schutz enthält:
1. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
2. Reiseabbruch-Versicherung
3. Reisekranken-Versicherung
4. Notfall-Versicherung
5. Reiseunfall-Versicherung
6. Reisegepäck-Versicherung

Nachfolgend findest du die genauen Leistungen im Schadensfall aufgelistet:

1. REISE-RÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG (RRV)

Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises:

Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund
  • bei Nichtantritt der Reise
  • bei Nichtnutzung des Mietobjekts

 

Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten

  • bei verspätetem Antritt aus versichertem Grund
  • bei Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel von über zwei Stunden sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, max. bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären

 

Ersatz der Mehrkosten bei einer Teilstornierung

  • wenn eine weitere versichterte Person aus versichertem Grund die Reise stornieren muss

 

Umbuchung einer Reise (Umbuchungsschutz)

  • Erstattung der Umbuchungskosten bis 30,- EUR je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt
  • Gilt für die Tarife Premium- und Komfort--Schutz inkl. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
  • Kein Selbstbehalt im Umbuchungsschutz

 

Versicherte Gründe:

  • Unfall, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod
  • Jobwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
  • Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit
  • Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
  • Betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzwechsel
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
  • Bruch von Prothesen

 

Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.

2. URLAUBSGARANTIE (REISEABBRUCH-VERSICHERUNG)

Leistungen bei Reiseabbruch aus versichertem Grund:

  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen versicherten Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt
  • Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird
  • Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten

 

Leistungen bei Unterbrechung der Reise aus versichertem Grund:

  • muss eine Reise unterbrochen werden, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen

 

Leistungen bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund:

  • Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit bis maximal 2.500,– EUR und längstens für 10 Tage einer versicherten Person
  • Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten
  • Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und zusätzliche Rückreisekosten bei Elementarereignissen am Urlaubsort bis max. 5.000,– EUR
  • Mehrkosten, die der versicherten Person aufgrund einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als 2 Stunden entstanden sind

 

Versicherte Gründe:

  • Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Tod
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Bruch von Prothesen

 

Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.

3. REISE-KRANKENVERSICHERUNG (BEI AUSLANDSREISEN)

Erstattung der Kosten für:

  • ambulante Heilbehandlung beim Arzt
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus
  • ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel
  • notwendige Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes bei Frühgeburten im Ausland bis 50.000,– EUR
  • Krankentransporte zur stationären Behandlung ins nächstegelegene Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
  • den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport
  • schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz
  • ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
  • Überführung und Bestattung im Ausland

 

Zusätzliche Leistungen:

  • werden alle im Ausland anfallenden Heilbehandlungskosten vor Inanspruchnahme der Hanse Merkur einem anderen Leistungsträger eingereicht, der sich an der Kosternerstattung beteiligt, zahlt die Hanse Merkur über die Kosternerstattung hinaus bei stationärer Behandlung ein Krankenhaustagegeld - maximal 14 Tage - in Höhe von 50 EUR und bei ambulanter Behandlung einen Pauschalbetrag in Höhe von 25 EUR
  • ist eine Rückreise der versicherten Person aufgrund einer Transportunfähigkeit nicht möglich, leistet die Hanse Merkur über das vereinbarte Ende hinaus bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit

 

Kein Selbstbehalt

4. NOTFALL-VERSICHERUNG

Bei Krankheit/Unfall

  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis 5.000,– EUR
  • Krankentransport in Deutschland bis 2.500,– EUR

 

Bei stationärem Krankenhausaufenthalt

  • Organisation und Übernahme der Beförderungskosten für die Hin- und Rückreise einer dem Versicherten nahe stehenden Person ans Krankenbett, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert und noch nicht beendet ist - 100%
  • bei Tod Organisation und Kostenübernahme der Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland - 100%

 

Fahrradschutz

  • Hilfe und Kostenübernahme bei einer Panne bis 75,– EUR
  • Organisation und Kostenübernahme der Beförderungskosten bei Diebstahl des Fahrrades bis 250,– EUR

 

Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln

  • Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank
  • Hilfe bei der Geldübermittlung zwischen Hausbank und der versicherten Person
  • ggf. Bargeldvorschuss - Darlehen bis 1.500,– EUR

 

5. REISE-UNFALLVERSICHERUNG

Versicherungssumme:

  • im Todesfall 1) 15.000,– EUR
  • im Invaliditätsfall keine Leistung

 

Abweichende Versicherungssumme für Reiseschutz bei Auto-, Bahn- und Busreisen:

  • im Todesfall 1): 15.000,– EUR
  • Invalidität: keine Leistung

 

1) Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall 5000,– EUR.

6. REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG

Versicherungssumme

  • für Einzelpersonen 2.000,– EUR
  • für Familien 4.000,– EUR

 

Kein Selbstbehalt.

Versicherungsschutz: Ersetzt den Zeitwert der mitgeführten und auf der Reise erworbenen persönlichen
Gegenstände, wenn sie abhanden kommen, beschädigt oder zerstört werden durch

  • strafbare Handlungen Dritter, z.B. Raub und Diebstahl
  • Beförderungsunternehmen, sofern das Reisegepäck sich in deren Gewahrsam befand (gilt nicht für Wertsachen)
  • Transportmittelunfälle
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen

 

Ersetzt die Kosten der nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe bis maximal 500,– EUR je Schadenfall, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht (nicht am selben Tag) durch ein Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird.

7. AUTOREISESCHUTZBRIEF

(Nur bei Reisen in Europa und Deutschland bei Fahrten mit dem privaten PKW.)

  • Hilfe und Übernahme der Abschleppkosten bei Unfall oder Panne bis 300,- EUR
  • Übernahme zusätzlicher Reisekosten bis 2500,- EUR

 

Stand: März 2012