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Der 5-Sterne-Premium Schutz enthält:
1. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung 2. Reiseabbruch-Versicherung 3. Reisekranken-Versicherung 4. Notfall-Versicherung 5. Reiseunfall-Versicherung 6. Reisegepäck-Versicherung
Die REISE-RÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG enthält nur die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
Versicherungsleistungsübersicht Hanse Merkur
1. REISE-RÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG (RRV)
Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises: Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund • bei Nichtantritt der Reise • bei Nichtnutzung des Mietobjekts
Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten, • bei verspätetem Antritt aus versichertem Grund • bei Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel von über zwei Stunden sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, max. bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären
Ersatz der Mehrkosten bei einer Teilstornierung, • wenn eine weitere Person aus versichertem Grund die Reise stornieren muss
Umbuchung einer Reise (Umbuchungsschutz) • Erstattung der Umbuchungskosten bis 30,- EUR je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt. • Gilt für die Tarife Premium- und Komfort--Schutz inkl. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. • Kein Selbstbehalt im Umbuchungsschutz.
Versicherte Gründe: • Unfall, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod • Jobwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt • Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit. • Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person • Betriebsbedingter Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Arbeitsplatzwechsel sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
• Impfunverträglichkeit • Schwangerschaft • erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter • unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst • Bruch von Prothesen • Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung • Einreichung einer Scheidungsklage • Verkehrsmittelverspätung
Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.
2. URLAUBSGARANTIE (REISEABBRUCH-VERSICHERUNG)
Leistungen bei Reiseabbruch aus versichertem Grund: • Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird. • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird. • Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten. Leistungen bei Unterbrechung der Reise aus versichertem Grund: • Muss eine Reise unterbrochen werden, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen.
Leistungen bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund: • Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit bis maximal 2.500,– EUR und längstens für 10 Tage einer versicherten Person • Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten • Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und zusätzliche Rückreisekosten bei Elementarereignissen am Urlaubsort bis max. 5.000,– EUR • Mehrkosten, die der versicherten Person aufgrund einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als 2 Stunden entstanden sind.
Versicherte Gründe: • Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Tod, • Impfunverträglichkeit; • Schwangerschaft, • Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter • Bruch von Prothesen.
Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.
3. REISE-KRANKENVERSICHERUNG (BEI AUSLANDSREISEN)
Erstattung der Kosten für: • ambulante Heilbehandlung beim Arzt • stationäre Behandlung im Krankenhaus • ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel • notwendige Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes bei Frühgeburten im Ausland bis 50.000,– EUR • den Transport zum nächsten erreichbaren Krankenhaus und zurück in die Unterkunft • den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport • schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz • ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik • Überführung und Bestattung im Ausland
Zusätzliche Leistungen:
•Information über Ärzte vor Ort und Informationsübermittlung zwischen Ärzten •Begleitperson im Krankenhaus und Reisebetreuung für Kinder bis zum 18. Lebensjahr •Arzneimittelversand •Organisation und Übernahme der Beförderungskosten zu 100% für die Hin- und Rückreise einer dem versicherten nahestehenden Person ans Krankenbett, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert und noch nicht beendet ist •Zusätzliche Nächtigungskosten bis zehn Tage (max. 2.500 EUR) wenn der gebuchte Aufenthalt unterbrochen oder verlängert wird
Werden alle im Ausland angefallenen Heilbehandlungskosten vor Inanspruchnahme der Hanse Merkur einem anderen Leistungsträger eingereicht, der sich an der Kostenerstattung beteiligt, zahlt die Hanse Merkur über die Kostenerstattung hinaus • bei stationärer Behandlung ein Krankenhaustagegeld – maximal 14 Tage – in Höhe von 50,– EUR. • bei ambulanter Behandlung einen Pauschalbetrag in Höhe von 25,– EUR. • Ist eine Rückreise der versicherten Person aufgrund einer Transportunfähigkeit nicht möglich, leistet die Hanse Merkur über das vereinbarte Ende des Versicherungsschutzes hinaus bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit. • kein Selbstbehalt
Nur für Deutschland: • Bei Reisen in Grenzgebiete zur Bundesrepublik Deutschland besteht bis 48 Stunden Aufenthalt Reise-Krankenversicherungsschutz im Ausland für notwendige ambulante und stationäre Behandlung.
4. NOTFALL-VERSICHERUNG
Bei Krankheit/Unfall • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis 5.000,– EUR • Krankentransport in Deutschland bis 2.500,– EUR
Bei stationärem Krankenhausaufenthalt • Kostenübernahmeerklärung (Darlehn) gegenüber Krankenhäusern
Bei Tod • Organisation und Kostenübernahme der Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland 100%
Fahrradschutz • Hilfe und Kostenübernahme bei einer Panne bis 75,– EUR • Organisation und Kostenübernahme der Beförderungskosten bei Diebstahl des Fahrrades bis 250,– EUR
Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln • Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank • Hilfe bei der Geldübermittlung zwischen Hausbank und der versicherten Person • ggf. Bargeldvorschuss Darlehen bis 1.500,– EUR
Schutzengel für Ihr zu Hause •bei einem erheblichen Schaden am Eigentum am Heimatort: Organisation der Rückreise und Übernahme der zusätzlichen Reisekosten Kostenübernahme für erforderliche Notreparaturen bis max. 500 EUR
Schutzengel für Ihr Fahrzeug •bei einem erheblichen Schaden am zurückgelassenen PKW am Heimatort oder in einem Parkhaus: Übernahme des von der Kaskoversicherung belasteten Selbbehalts bis max 500 EUR
5. REISE-UNFALLVERSICHERUNG
Versicherungssumme: • im Todesfall1) 20.000,– EUR • im Invaliditätsfall bis zu 40.000,– EUR
Abweichend für Reiseschutz Auto-, Bahn- und Busreisen: Versicherungssumme: • im Todesfall1) 15.000,– EUR • Invalidität keine Leistung 1) Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall 10.000,– EUR.
6. REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG
Versicherungssumme: • für Einzelpersonen 2.000,– EUR • für Familien 4.000,– EUR • kein Selbstbehalt
Versicherungsschutz: Ersetzt den Zeitwert der mitgeführten und auf der Reise erworbenen persönlichen Gegenstände, wenn sie abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden durch • strafbare Handlungen Dritter, z.B. Raub und Diebstahl, • Beförderungsunternehmen, sofern das Reisegepäck sich in deren Gewahrsam befand (gilt nicht für Wertsachen), • Transportmittelunfälle, • Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen.
Ersetzt die Kosten der nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe bis maximal 500,– EUR je Schadenfall, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht (nicht am selben Tag) durch ein Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird. |