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Wir freuen uns, dass unsere Surfschule first SURF seit 2009 vom DWV offiziell anerkannt wurde. Wir vertreiben viele Camps und alle Camps mit dem DWV Logo erfüllen die Anerkennungskriterien.

Wir erläutern hier kurz was das bedeutet vom DWV anerkannt zu sein. Der Deutsche Wellenreit Verband (DWV) ist der Zusammenschluss aller an der Förderung und Ausübung von Brandungs – Surf – Sportarten interessierten Vereinigungen in Deutschland. Er hat seinen Sitz in Köln. Der DWV ist Mitglied der E.S.F. (European Surfing Federation), der I.S.A. (International Surfing Association). Es gibt mittlerweile zahlreiche Surfschulen entlang der europäischen Atlantikküste, den Kanaren, Marokko und auch weiter weg. Jedes Jahr kommen viele neue hinzu, einige sind bereits im Folgejahr verschwunden. Um in diesem Chaos eine Übersicht zu behalten, vergibt der DWV ein Gütesiegel für DWV-anerkannte Wellenreitschulen. Gemäß den Grundsätzen der Sicherheit und Qualität der Schulung sowie einer Mindestanforderung an die Ausstattung, wird dieses Qualitätssiegel vergeben. DWV – Richtlinien für die Anerkennung von Wellenreitschulen Wellenreitschulen, die vom Deutschen Wellenreit Verband anerkannt werden, entsprechen den Lizenzanforderungen der European Surfing Federation (E.S.F.). Soweit ihre Lehrer den Qualifikations-Anforderungen des Gastlandes entsprechen, sind diese Schulen berechtigt, in Ländern der EU Wellenreit-Unterricht anzubieten. Einführung und Schulung der am Wellenreiten interessierten Menschen muß notwendigerweise mit einem qualifizierten Standard von Sicherheit, Ausstattung und Unterrichtskompetenzen verbunden sein. Dieser Standard wird durch folgende Anerkennungsvoraussetzungen nachgewiesen: 1 – Grundlagen und Öffentlichkeit Die Schule muss wirtschaftlich geordnete Grundlagen vorweisen können. Aus stattung und örtliche Verhältnisse (Schulinfrastruktur) müssen einen strukturierten Unterricht ermöglichen. Der Schulungsstandort muss öffentlich anerkannt, ein ausländischer Standort von den Behörden des Gastgeberlandes akzeptiert sein. 2 – Schulleitung und Unterricht Die Schule muss von einer Person geleitet werden, die eine gültige Surfinstructor Level II Lizenz des DWV (oder Äquivalent) besitzt. Die praktische Unterweisung am Strand muss grundsätzlich von einem Übungsleiter betreut werden, der eine gültige Surfinstructor Level II Lizenz des DWV (oder Äquivalent) vorweisen kann. Die praktische Unterweisung des Anfängerunterrichts am Meer muss grundsätzlich von mindestens zwei Übungsleitern betreut werden. Hiervon muss einer die Surfinstructor Level II Lizenz des DWV (oder Äquivalent) vorweisen können. Der Betreuungsschlüssel bei der Schulung von Anfängern darf nicht mehr als 8 Schüler auf einen ausgebildeten Übungsleiter betragen. 3 – Materialausstattung Die Schule muss eine, dem Umfang der Schulungsgruppe entsprechende Auswahl von Übungsmaterial vorweisen. Jedem Schüler muss ein wellenreittauglicher, den Wassertemperaturen angepasster Neoprenanzug und ein, für das Anfängertraining geeignetes Surfbrett zur Verfügung gestellt werden können. Das Material soll auf die unterschiedlichen körperlichen Voraussetzungen der Schüler (Alter, Gewicht, Größe, Leistungsfähigkeit) abgestimmt sein. Hierbei sollten Softboards bevorzugt werden. Jedes Brett muss mit einem einwandfreien Leash versehen sein. Für den theoretischen Unterricht muss die Schule eine Auswahl an geeigneten Unterrichtsmedien, wie z.B. Videokamera, Projektionsgeräte, Schautafeln, Pinboards, Demo-Modelle, o.ä. nachweisen können. 4 – Sicherheit und 1.Hilfe Die Wellenreitschule muss über eine Haftpflicht-Versicherung verfügen, die den Schadensfall bis zu einer Höhe von 1.000.000 Euro/Person abdeckt. Die Strandwacht muss über die Anwesenheit der Schulungsgruppe am Strand unterrichtet sein. Beim Unterricht am Meer müssen für jede Gruppe ein Erste-Hilfe-Koffer, (ein mobiles Telefon) und ein Rettungsbrett (mind. 2,30 m lang) verfügbar sein. Anfängerunterricht an unbewachten und schwer zugänglichen Stränden, sollte nur dann erteilt werden, wenn für den Notfall eine schnelle telefonische Verbindung zu den Rettungsdiensten zu bekommen ist. Das Rettungstraining in der Brandung ist für alle Wellenreit-Übungsleiter in regelmäßigen Abständen einmal alle 14 Tage durchzuführen. 5 – Logbuch Der Schulleiter muss am Schulungsstandort ein Logbuch führen, aus dem sowohl die Anwesenheit der Lehrer- bzw. Betreuer, der Hergang des Unterrichts als auch die Umstände eines eventuellen Schadensfalles nachzuvollziehen sind. 6 – Qualitätsstandard von Unterricht Die Kernschulungszeit innerhalb eines Einführungs-Kurses (komplettes Basicprogramm) im Wellenreiten darf 24 Zeitstunden nicht unterschreiten. Das Bewegungslernen soll methodisch-didaktisch gestaltet und mit Theorievorträgen über die Hintergründe von Wetter, Wellen, Gezeiten und Strömungen aufbereitet sein. Zudem müssen fundierte Informationen zu folgenden Sicherheits-Themen gegeben werden: *Umgang mit Material beim Transport und im Wasser, *Umgang mit Strömungen, *Verhalten in Notfällen, *Kenntnisse und Einüben der internationalen Wellenreitregeln (Kollisionsvermeidung, Vorfahrt) *Strandordnung (in Kooperation mit der Strandwacht) *Umweltbewusstes Verhalten Diese Informationen müssen schriftlich abgefaßt allen Schülern zur Verfügung stehen. Sollte die Schulungsdauer nur auf einige Tage, bzw. Stunden angelegt sein, muss die Schule gewährleisten, dass alle Anfänger eine theoretische Einweisung in folgende Themen bekommen: *Strömungen *Revierkunde *Notfallverhalten *Vorfahrtsregeln *Sturzverhalten Darüber hinaus sollen die Schüler darauf hingewiesen werden, dass Surfen ohne Erlernen des Basicprogramms mit einem erhöhten Risiko verbunden ist. 7 – Überprüfung des Qualitätsstandarts Der Besitzer/Betreiber der Wellenreitschule muß per Namensnennung der DWV-Geschäftsstelle Auskunft darüber erteilen, wer seine Schule leitet, und von welchen Personen der Unterricht gestaltet wird. Die Wellenreitschule muss sich jederzeit einer Begutachtung durch den Verband stellen. Beauftragten des DWV-Lehrgremiums wird das Recht gewährt, dem Unterricht beizuwohnen und Einsicht in die Sicherheitsstrukturen und das Schul-Logbuch zu nehmen. 8 – Leiterkompetenz Dem Leiter der Wellenreitschule obliegt die Entscheidung über eventuelle Risiken in Übungssituationen. Er trägt, unabhängig ob er Angestellter oder Besitzer einer Wellenreitschule ist, die Verantwortung für das Wohlergehen seiner Schüler. Der Schulleiter ist ebenso für die Betreuung der sich in Ausbildung befindlichen Wellenreit-Lehrer und Assistenten zuständig. Er organisiert die Einbindung der Praktikanten in die Unterrichtsabläufe und sorgt für eine äquivalente Lernatmosphäre im Sinne des Qualitätsstandards für DWV-anerkannte Schulen. 9 – Mitgliedschaft, Außendarstellung Der Schulleiter, Besitzer und alle am Unterricht beteiligten Übungsleiter (Surf-Instructoren Level I und II) müssen Mitglied des DWV sein. Mit dem Antrag auf Anerkennung verpflichtet sich die Schule, die Aufnahmegebühr sowie den Jahresmitgliedsbeitrag für die Schule zu überweisen, sobald die Anerkennung bzw. Mitgliedschaft bestätigt ist. In Außendarstellung und Bewerbung von Schulungsangeboten stellen der Name der anerkannten Schule, das DWV-Signet und das Qualitätsprädikat “DWV-anerkannt” eine untrennbare Einheit dar. Überall, auch in Kooperationsangeboten mit anderen Reise-Veranstaltern, dürfen sowohl Prädikat als auch DWV-Signet nur im direkten Verweis auf den Ursprungsnamen der DWV-anerkannten Schule eingesetzt werden. Dies gilt auch für den Fall, daß die Schule dem Kooperationspartner lediglich Teile der Schulungsleistung, oder der eigenen Schule zugehörige Surfinstruktoren anbietet. Vom DWV anerkannte Wellenreitschulen verpflichten sich unter anderem: das wortwörtliche Prädikat “vom DWV anerkannt” gemeinsam mit dem DWV-Signet öffentlich in Werbung und Außendarstellung zu führen. Leistungsangebote und Preise offen und unmißverständlich in der Werbung darzulegen (versteckte oder in der Werbung unterschlagene Kosten für die Erbringung der angebotenen Kurs-Leistungen widersprechen dem Fairnessgebot und schaden dem DWV-Label) unter dem Ursprungsnamen der DWV-anerkannten Schule keine Kurs- oder Schulungsangebote zu bewerben, die den Schulungskriterien des DWV nicht entsprechen oder von anderen Anbietern, die die Lizenz des DWV nicht besitzen, erbracht werden. Die Verwendung des DWV-Signets und des Prädikats “vom DWV anerkannt” ist in solchem Zusammenhang untersagt. 10 – Übungsleiter Als Wellenreit-Übungsleiter gelten Personen, die ein mindestens einmonatiges Praktikum in einer DWV anerkannten Schule absolviert haben. Zur Einhaltung des Schüler/Lehrer-Schlüssels (8:1) dürfen ausschließlich Personen angerechnet werden, die mindestens die Ausbildung zum WRL-Assistenten vorweisen können oder sich aktuell in dieser befinden. Bei Schwierigkeiten mit der Einhaltung des Schlüssels ist die Schule verpflichtet, die Ersatzschlüssel-Regelung anzuwenden. Hierbei wird ein Praktikant oder Übungsleiter noch vor Ablauf des entsprechenden Kurses schriftlich als Kandidat für den Ausbildungsgang im darauffolgenden Jahr beim DWV angemeldet und gleichzeitig eine Anzahlung auf die Ausbildungsgebühr geleistet. |